Wir halten Kfz Sachverständigen den Rücken frei, damit sie sich auf ihre Kernkompetenz fokussieren können!
Juristische Unterstützung durch erfahrene Verkehrsrechtsexperten zahlt sich aus, in jedem Fall. Lassen Sie sich nicht von Rechtsstreitigkeiten ausbremsen, mit Anwältin Katharina Balzer ist das Recht mit Vorfahrt für die grüne Welle auf Ihrer Seite!
Der Schwerpunkt der Kanzlei Balzer liegt auf dem gesamten Verkehrszivilrecht, insbesondere auf der Unfall- bzw. Schadenregulierung sowie der Kürzung von Sachverständigenhonoraren.
Im Verkehrsrecht überschneiden sich unsere Kompetenzfelder, hier werden wir eng mit Ihnen als Kfz-Sachverständiger zusammenarbeiten. Dabei sind wir auch für Ihre Kunden ein durchsetzungsstarker Rechtsbeistand.
1. Kostenlose Erstberatung nutzen oder direkte Fallübergabe
2. Fallprüfung und Rechtseinschätzung: Lösungen werden konkret
3. Wir vertreten Ihre Interessen als Kfz Gutachter und leiten die weiteren Schritte ein
4. Bis zum Abschluss halten wir sie auf dem Laufenden
Rote Karte bei Versicherungskürzungen für die grüne Welle bei der Schadensregulierung: Nehmen Sie Kontakt auf, um Anspruchskürzungen zu melden oder wenn Sie als Kfz Gutachter Post von einem Anwalt bekommen haben (z. B. wegen Schadenersatzansprüchen aus angeblich fehlerhafter Gutachtenerstellung).
Profitieren Sie mit der Kanzlei Balzer vom zuverlässigen Rechtsbeistand in allen Belangen des Verkehrszivilrechts. Optimieren Sie gleichzeitig den Service für Ihre Kunden, indem bei Bedarf der notwendige Anwaltskontakt sofort vermittelt ist
Ob digital oder persönlich: Wir stehen für schnelle, leistungsorientierte Kommunikation.
Kfz Gutachter und Anwälte für Verkehrsrecht sind ein perfektes Team auf Augenhöhe, das die Kfz-Schadenregulierung ganzheitlich abdeckt: Wir beide setzen uns mit Expertise für die Interessen von Kunden / Klienten ein. Wir beide kennen uns nur allzu gut mit den Kürzungsversuchen von Autoversicherungen aus.
Uns müssen Sie gar nicht erst erzählen, dass Unfallgeschädigte und Kfz Gutachter von willkürlichen Versicherungskürzungen täglich betroffen sind. In letzter Zeit mehreren sich die Fälle, in denen sich Kfz-Versicherer für Honorarkürzungen oder gar Anfechtungen auf die neue VDI Richtlinie 5900 Blatt 2 beziehen.
Wir konnten bereits viele solcher Versuche erfolgreich stoppen und werden mit diesen Erfahrungen auch für Ihre Interessen wirkungsvolle Rechtsstrategie anwenden, die der kürzenden Gegenseite sofort den Wind aus den Segeln nimmt.
Wir nehmen uns bei einem Kennenlern-Termin gerne Zeit für Sie! Lassen Sie uns telefonieren oder einen Termin für einen Videocall vereinbaren. So lassen sich alle wichtigen Fragen direkt klären und wir können die ersten notwendigen Schritte noch am selben Tag einleiten.
Gerne können wir über eine langfristige strategische Partnerschaft zwischen unserer Kanzlei für Verkehrsrecht und Ihrem Kfz-Sachverständigenbüro reden, die für alle eine Win-Win-Situation darstellt.
Aus diversen Verträgen (z. B. für genutzte Leasingfahrzeuge oder gekaufte Diagnosetechnik und daraus resultierende Gewährleistungsansprüche) in Ihrem Kfz-Sachverständigennetzwerk können vielfältige Konfliktpotenziale und Schadenersatzforderungen entstehen. Mit unserer Hilfe müssen Sie sich damit nicht mehr zeitraubend auseinandersetzen, ein Anruf reicht für eine Lösungsstrategie!
Wehren Sie sich mit erfahrenem und fachlich spezialisiertem Rechtsbeistand gegen oftmals ungerechtfertigte Kürzungen. Vor allem, wenn diese pauschal (= unzulässig) sind und haltlos argumentieren. Wir setzen in Ihrem Namen ein Exempel und der Versicherungswillkür ein Ende.
Seriöserweise lassen sich die Kosten nicht pauschalisieren, zudem wir im Einzelfall auch einen etwaigen vorhandenen Rechtsschutz prüfen würden. Die Kosten-Nutzen-Relation wird Sie überzeugen: Es ist günstiger sich gegen Kürzungen zu wehren, statt dauerhaft auf Gutachterhonorar verzichten zu müssen.
Weil sich die beiden Fachexpertisen perfekt verbinden und Sie mit einem durchsetzungsstarken Anwalt an Ihrer Seite Ihre Honorare vor Kürzungen schützen. Als weiteren Mehrwert können Sie Ihren Kunden den Anwaltskontakt vermitteln, falls die Versicherung auch Geschädigten ans Geld will. Schnell, digital und persönlich finden wir zueinander!
Pauschal sind überhaupt keine Kürzungen zulässig. Es müssen fachliche Fehler oder Verstöße gegen die Schadenminderungspflicht als konkrete Einwände belegt werden. Wir prüfen Ihren Fall mit einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung.
Die Schadenhöhe ist für die Gutachtenkosten laut BVSK Befragung und Honorartabelle entscheidend und letztlich vollends verursachungsgerecht. Laut wegweisendem BGH Urteil 2024 (Aktenzeichen VI ZR 280/22) können Kfz Gutachter, abgesehen vom Grundhonorar, auch mit erstattungsfähigen Nebenkosten (Pauschalen) für Recherchezwecke, Demontagearbeiten etc. bei Kostenaufstellung rechnen.