„Frau Balzer, bitte übernehmen Sie!“
Versicherer verzögern die Zahlung, kürzen Posten oder verstricken Sie bei der Schadensregulierung in leidige Formalitäten? Wir stellen die Ampel auf Grün!
Ärger nach einem Unfall oder dem Autokauf? Gut, wenn Sie jemanden an Ihrer Seite haben, der nicht nur das Gesetz kennt, sondern auch weiß, wie man es für Sie durchsetzt.
Als Kfz-Sachverständige kennen Sie die Relevanz jedes Details, vom kleinsten Lackkratzer bis zur präzisen Restwertberechnung. Genau diese Sorgfalt bildet das Rückgrat unserer juristischen Argumentation. Unsere Kanzlei verwandelt Ihre technische Präzision in rechtliche Schlagkraft. Durch eine enge Zusammenarbeit sorgen wir nicht nur für eine zügigere Schadensabwicklung, sondern auch dafür, dass Ihre Gutachten fachlich anerkannt und Ihre Honorare konsequent durchgesetzt werden.
Sie haben nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Anspruch auf Ersatz aller unfallbedingten Kosten gegenüber dem Unfallgegner. Zu diesen zählen die Reparatur oder Wiederbeschaffung des Unfallfahrzeugs, Ersatz für den merkantilen Minderwert, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, ebenso wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall sowie die Kosten für Gutachter und Rechtsanwalt. Wir sorgen dafür, dass kein Posten unter den Tisch fällt und Ihre Ansprüche schnell reguliert werden.
Die Erstberatung ist unverbindlich. Je nach Fallkonstellation werden die weiteren Kosten meist von der gegnerischen Haftpflicht (also dem Unfallverursacher) oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen – wir klären das vorab transparent mit Ihnen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei eindeutiger Haftung übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten. In anderen Fällen greift Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung. In einer Erstberatung lotet unsere Kanzlei gerne unverbindlich Ihre Möglichkeiten aus: 0160 / 8040300.
Ja, vor allem, wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen. Schon kleine Fehler oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass Ihre Ansprüche später gekürzt oder abgelehnt werden. Frühzeitige rechtliche Begleitung schützt Sie wirksam davor. Rufen Sie am besten direkt am Unfallort unsere Kanzlei an.
Sie haben Anspruch auf umfassenden Schadensersatz: Reparaturkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall – und die Kosten für Sachverständige und Anwälte. Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht macht Ihre Rechte geltend, Hand drauf.
Am besten sofort nach dem Unfall, noch bevor die gegnerische Versicherung sich meldet. So stellen wir sicher, dass Ihre Interessen von Anfang an gewahrt werden. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit fachlicher Rechtsberatung zur Seite und kümmert sich zuverlässig um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Nach vollständiger Schadenmeldung erfolgt die Auszahlung üblicherweise innerhalb weniger Wochen. Verzögerungstaktiken der Versicherer begegnen wir mit klarer Kommunikation und konsequenter Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Rechtsanwältin Katharina Balzer
Verkehrsrecht | Schadenregulierung
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